Wichtige Informationen zum Check-in!

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Wichtige Informationen zum Check-in!

27. 08. 2021.

Wichtige Informationen zum Check-in!

Liebe Gäste!

Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Gesetz CLVI von 2016 über die staatlichen Aufgaben der Entwicklung von Tourismusgebieten, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, im Rahmen der Gesetzesänderung

ab dem 1. September 2021 ist eine neue Bedingung für die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung, dass der Nutzer dem Beherberger seinen Ausweis vorlegt. Leider können wir keine Gäste akzeptieren, die ihren Ausweis nicht vorlegen.

Gäste aus der Europäischen Union können Personalausweise und Reisepässe akzeptieren.

Nur Reisepässe von Gästen aus Drittstaaten können zur persönlichen Identifizierung und Dokumentenlesung akzeptiert werden.

Für Kinder:

Ab 29. Oktober 2021 Die 584/2021. (X. 14.) Laut Regierungserlass müssen Gäste unter 14 Jahren ihren Ausweis nicht vorlegen.

 

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